Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Rettungsring für Lieferungen in die EU
„Lieferungen deutscher Unternehmen in die Europäische Union sind nur dann im Inland umsatzsteuerfrei, wenn über die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden nachgewiesen werden kann, dass dieser tatsächlich ein Unternehmer aus der EU ist", klärt Christian Servos, Dipl.-Kfm, Steuerberater der Kanzlei Servos Winter & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf..
Auch im EU-Ausland ansässige Empfänger der sogenannten sonstigen Leistungen - also aller Leistungen, die keine Lieferungen sind - zeigen mit der USt-IdNr. Flagge und geben sich als Unternehmer zu erkennen. So kann der deutsche Unternehmer darauf vertrauen, dass seine Leistung in Deutschland nicht steuerpflichtig ist.
Bei Verwendung falscher oder veralteter USt-IdNr. drohen inländische Unternehmer jedoch schnell Schaden zu erleiden: Können richtige Identifikationsnummern nicht nachträglich beschafft werden, sind Umsatzsteuernachzahlungen im Rahmen steuerlicher Überprüfungen zulasten des Gewinns die Folge.
„Deshalb sollten Unternehmer die Kennnummern ihrer Geschäftspartner regelmäßig überprüfen", rät Experte Christian Servos. Dabei gilt es nach ihren Worten jedoch, einige Klippen zu umschiffen:
• Bei erstmaligem Eintritt in eine Geschäftsbeziehung sollte die USt-IdNr. des Geschäftspartners „qualifiziert', das heißt unter Angabe von Name und Anschrift des Geschäftspartners abgefragt werden. Möglichkeiten zur Abfrage bietet das Bundeszentralamt für Steuern auf seiner Homepage www.bzst.bund.de.
„Das Ergebnis der Abfrage muss unbedingt aufbewahrt werden", so Christian Servos.
• Bei laufenden Geschäftsbeziehungen sollte die USt-IdNr. regelmäßig neu bestätigt werden. Auch hier ist nur eine qualifizierte Abfrage ausreichend.
„Beachtet der Unternehmer diese Spielregeln, liegt sein Schiff bei der nächsten Betriebsprüfung in sicherem Hafen - hohe Umsatzsteuernachzahlungen werden vermieden", fasst Christian Servos zusammen.
Bei Fragen:
Christian Servos
Dipl. –Kfm. Steuerberater
Servos Winter & Partner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hauptstraße 23-25
51503 Rösrath
Tel 02205 919970
www.servos-winter.de



