BilMoG: Bundestag verabschiedet Bilanzreform (26.3.2009)
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren. Dieser wird sich im Rahmen seiner 857. Sitzung am Freitag, 3. 4. 2009, mit dem Thema beschäftigen.
Gegenüber den bisherigen Entwürfen des BilMoG ergeben sich folgende wesentliche Änderungen (vgl. BT-Drucks. 16/12407 v. 24.3.2009):
- Keine Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten bei Nicht-Banken zum Zeitwert;
- Einführung eines Wahlrechts zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens anstelle einer Aktivierungspflicht;
- Einführung eines Wahlrechts zum Ausweis aktiver latenter Steuern anstelle einer Aktivierungspflicht;
- Anpassung handelsrechtlicher Vorschriften zur Konsolidierung von Zweckgesellschaften an die internationale Rechnungslegung.
Für Einzelkaufleute - nicht für Personengesellschaften - wird eine Erleichterung von der Buchführungspflicht realisiert: Weisen sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen höchstens 500.000 € Umsatz und höchstens 50.000 € Jahresüberschuss auf, genügt eine (steuerliche) Einnahmen-Überschussrechnung. Außerdem steigen die Schwellenwerte für die Größenklassen gemäß § 267 Abs. 1 und 2 HGB. Die Erleichterung bei der Buchführungspflicht und die Anhebung der Größenklassen gelten bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen.
Langfristige Rückstellungen sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. In die Bewertung fließen auch Preis- und Kostensteigerungen ein.
Weitere Änderungen betreffen etwa die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, den Ausweis ausstehender Einlagen, die Ermittlung der Herstellungskosten, die Währungsumrechnung oder den Konzernabschluss.
› BT-Drucks. 16/12407 v. 24.3.2009



