Steuerberatungskosten bald wieder Sonderausgaben!?: BMF kündigt Umsetzung des Koalitionsvertrages an
"Im Jahressteuergesetz 2010 wird das zwar noch nicht klappen, aber wir sind uns dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bewusst und werden ihn erfüllen", sagte ein Sprecher des BMF gegenüber der Süddeutsche Zeitung (15.4.2010). Trotz dieses Versprechens wird der DStV anlässlich seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2010 nochmals nachdrücklich auf die Notwendigkeit des Sonderausgabenabzugs hinweisen. Hintergrund: Seit dem 1.1.2006 sind Steuerberatungskosten, die der privaten Lebensführung zuzurechnen sind, nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. § 52 Abs. 1 EStG i.d.F. des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm v. 22.12.2005 lies nämlich ab dem VZ 2006 § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG entfallen. Steuerberatungskosten, die Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, blieben weiterhin als solche abziehbar.Quelle: DStV