Besitzer von Wohnungen, Grundstücken oder Eigenheimen müssen ihre Einnahmen aus Miete oder Pacht versteuern. Ob dabei an Familienangehörige vermietet oder gewerblich mit Grundstücken gehandelt wird - steuerliches Optimierungspotential ist vorhanden. Gerne beraten wir Sie in einem ausführlichen Gespräch zu allen Angelegenheiten rund um Vermietung und Verpachtung, Grundstückshandel oder zu Verträgen mit Angehörigen.