Höhere Freibeträge: Mehr Geld bleibt im Portemonnaie
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro. Das bedeutet: Erst ab diesem Einkommen zahlen Sie überhaupt Einkommensteuer. Für Ehepaare liegt die Grenze bei 24.696 Euro. Auch Familien profitieren: Der Kinderfreibetrag wird angehoben und das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Monat. Damit sollen steigende Lebenshaltungskosten besser abgefedert werden.
Pendlerpauschale: Einheitlich ab dem ersten Kilometer
Wer zur Arbeit fährt, kann künftig mehr absetzen: Die Pendlerpauschale beträgt ab 2026 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer. Bisher galt der höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Von dieser Regelung profitieren besonders Arbeitnehmer im ländlichen Raum und Kurzstreckenpendler, die durch die Erhöhung der Pauschale mehr Netto verdienen können.
Für Geringverdiener bleibt diese Entlastung eingeschränkt, da sie von der neuen Pauschale kaum profitieren können, da sie mit ihrem Verdienst möglicherweise nicht über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommen.
Gastronomie & Co.: Dauerhafte Entlastung
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants bleibt dauerhaft bei 7 Prozent. Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Das soll nicht nur die Gastronomie stützen, sondern auch den Geldbeutel der Gäste schonen.
Aber neben klassischen Restaurants profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
Arbeiten im Alter: Die neue Aktivrente
Wer nach dem Renteneintritt weiterarbeitet, profitiert von der Aktivrente: Bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, ohne Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Steuerfreiheit ist unabhängig vom Bezug einer Rente oder von Versorgungsbezügen. Es muss keine Prüfung des Bezugs von Alterseinkünften vorgenommen werden, wodurch die Regelung verfahrenstechnisch einfach zu handhaben ist.
Damit will die Regierung den Fachkräftemangel bekämpfen und älteren Menschen flexible Arbeitsmodelle ermöglichen.
Ehrenamt: Mehr steuerfreie Pauschalen
Die Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 Euro auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro. Vereine und freiwillige Helfer sollen so besser unterstützt werden. Neu ist auch die steuerliche Anerkennung von gemeinnützigen Projekten wie E-Sport und Photovoltaik-Initiativen.
Lohnabrechnung: Vorsorgepauschale wird neu berechnet
Die bisherige Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnabrechnung entfällt. Stattdessen werden die tatsächlichen Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Das macht die Berechnung fairer, aber auch komplexer.
24-Stunden-Unternehmensgründung geplant
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Modernisierungsagenda und des Koalitionsvertrags 2025 beschlossen, Unternehmensgründungen deutlich zu beschleunigen. Ziel: vollständig digitale Gründung innerhalb von 24 Stunden.
Geplant ist ein One-Stop-Shop: Alle Behördengänge (Handelsregister, Finanzamt, Gewerbeamt, Sozialversicherung etc.) sollen über eine zentrale Plattform abgewickelt werden.
Was bedeutet die Reform für Sie?
Die Reform bringt vor allem Entlastung für Familien, Pendler und Rentner. Gleichzeitig sollen Anreize geschaffen werden, länger zu arbeiten und sich ehrenamtlich zu engagieren. Für die meisten Bürger heißt das: Mehr Netto vom Brutto und weniger Bürokratie.
Infobereich
Veröffentlichung der Experten-Kolumne auf iGL Bürgerportal in GL:
Steueränderungen 2026: Mehr Netto, weniger Bürokratie – Bürgerportal Bergisch Gladbach




