Finanzamt beteiligt sich am Frühjahrsputz
STEUERTIPP. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil I. Steuerpflichtige können in der Einkommensteuererklärung Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bis zu einer