Höherer Gebäudewert und höhere AfA: Neue Chancen für Vermieter und Investoren
In den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Position von Immobilieninvestoren erheblich gestärkt. Insbesondere bei der Kaufpreisaufteilung sowie beim Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ergeben sich heute deutlich bessere Möglichkeiten, eine höhere steuerliche Abschreibung (AfA) geltend zu machen als noch vor wenigen Jahren.