Die 15‑%-Grenze bei Immobilien für die Vermietung
Viele Vermieter erwerben Immobilien gezielt mit Sanierungsbedarf, um sie anschließend attraktiver zu vermieten. Steuerlich liegt hier jedoch eine der größten Fallstricke: Überschreiten die Renovierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf die 15-Prozent-Grenze, verliert der Vermieter den sofortigen Werbungskostenabzug. Die Folge eines solchen Werbungskostenabzugs ist ein erheblicher Liquiditätsnachteil, da die Kosten nicht sofort steuermindernd wirken, sondern nur über Jahre abgeschrieben werden dürfen. Diese Regelung ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG verankert und wird von der Finanzverwaltung streng angewendet.