E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2025 für inländische Unternehmen mit B2B-Umsätzen verpflichtend
die Umstellung auf E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische Unternehmen mit B2B-Umsätzen verpflichtend sein.
SERVOS WINTER UND PARTNER
Steuerberater.
Wirtschaftsprüfer.
+49 2202 93 30 30
Steuerberatung ist eines unserer Kerngeschäfte. Kompetent, individuell und so kreativ wie möglich setzen wir unser Fachwissen ein, um für Sie alle gegebenen Spielräume innerhalb des ständig komplexer werdenden Steuerrechts auszuschöpfen.
Unser Leistungsspektrum umfasst die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen der mittelständischen Wirtschaft sowie die Erstellung und Prüfung von Einzel- und Konzernabschlüssen nach nationalen und internationalen Standards.
Beim bundesweiten Steuerberater-Test des Wirtschaftsmagazins FOCUS MONEY schafft es die Kanzlei Servos, Winter & Partner zum fünften Mal auf die Liste der deutschen TOP-Berater! Beim Test werden die steuerliche Kompetenz, die Spezialisierung, der Geschäftserfolg und besonders die Qualität der Arbeit und der Beratung der Kanzleien überprüft. Servos, Winter & Partner wurde in der Kategorie mittlere Kanzleien ausgezeichnet. Als besonders kompetent erwies sich die Kanzlei in Fragen der Sanierung, Restrukturierung und Insolvenz, als auch im Bereich der Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung.
Planen, Gründen, Finanzieren, Aufbauen – wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele zu erreichen!
Mehr erfahrenUnternehmen in der Krise, Handwerk, Existenzgründung, Immobilien? Wir öffnen Horizonte!
Mehr erfahrenWir brennen vor Leidenschaft für Ihre Steuerthemen – als Berater und strategische Partner!
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Mehr erfahrenWerden Sie eine(r) von uns! In einem Team, das zusammensteht, um gemeinsam erfolgreich zu sein!
Mehr erfahren„Was wir anders machen? Wir denken schon mal vor. Wir haben nicht nur die Vergangenheit und das Jetzt, sondern vor allem die Zukunft im Blick.
Lernen Sie uns kennen!“
die Umstellung auf E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 für inländische Unternehmen mit B2B-Umsätzen verpflichtend sein.
Sehr geehrte Grundbesitzer,
der Countdown läuft: Ab dem 1. Juli müssen Immobilieneigentümer eine extra Steuererklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer einreichen.
Dies gilt sowohl für privaten Grundbesitz in Eigennutzung als auch für vermietete Flächen und betriebliche Grundstücke, egal ob bebaut oder unbebaut.
STEUERTIPP. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil I. Steuerpflichtige können in der Einkommensteuererklärung Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bis zu einer
Standort: Bergisch Gladbach oder Köln oder überwiegend Homeoffice; Vollzeit oder Teilzeit (mind. 20 Stunden)
Standort: Bergisch Gladbach oder Köln oder überwiegend Homeoffice; Vollzeit oder Teilzeit (mind. 20 Stunden)
Standort: Bergisch Gladbach oder Köln oder überwiegend Homeoffice Vollzeit oder Teilzeit (mind. 20 Stunden)
„Es ist jetzt nicht so, dass wir beim Arbeiten unter Palmen sitzen – aber Karrieremöglichkeiten und Betriebsklima sind top. Ich habe mein Steuerparadies gefunden!“