Viele Eltern überlegen, Immobilienvermögen frühzeitig auf ihre Kinder zu übertragen – nicht zuletzt wegen der attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen. Denn bei der Schenkungsteuer gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil und Kind, der alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Auf den ersten Blick erscheint es daher sinnvoll, minderjährige Kinder bereits beim Immobilienkauf als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen und ihnen anteilig Mieteinnahmen zuzuordnen. Doch dieser Ansatz ist rechtlich anspruchsvoll und birgt einige Risiken.
Lies weiterDie 15‑%-Grenze bei Immobilien für die Vermietung
Viele Vermieter erwerben Immobilien gezielt mit Sanierungsbedarf, um sie anschließend attraktiver zu vermieten. Steuerlich liegt hier jedoch eine der größten Fallstricke: Überschreiten die Renovierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf die 15-Prozent-Grenze, verliert der Vermieter den sofortigen Werbungskostenabzug. Die Folge eines solchen Werbungskostenabzugs ist ein erheblicher Liquiditätsnachteil, da die Kosten nicht sofort steuermindernd wirken, sondern nur über Jahre abgeschrieben werden dürfen. Diese Regelung ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG verankert und wird von der Finanzverwaltung streng angewendet.
Lies weiterVermieten und Steuern sparen (Teil 2)
Wer Immobilien vermietet, hat viele Möglichkeiten, seine Steuerlast zu senken. Entscheidend ist, die geltenden Regeln zu Werbungskosten, Modernisierungen, Verlusten und besonderen steuerlichen Situationen richtig zu nutzen. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Punkte – kurz und knapp– und wo Vermieter 2026 besondere Gestaltungsspielräume haben.
Lies weiterSteuern sparen mit der Vermietung: Abschreibungen und Abzugsmöglichkeiten für Vermieter (Teil 1)
Wer eine Immobilie vermietet, erzielt Einkünfte, die grundsätzlich zu versteuern sind. Gleichzeitig eröffnet das Steuerrecht Vermietern zahlreiche Möglichkeiten, Kosten rund um das Mietobjekt abzusetzen. Besonders wirkungsvoll sind dabei die Gebäudeabschreibungen, die über viele Jahre hinweg die Steuerlast mindern. Wie hoch diese Abschreibungen ausfallen dürfen, hängt maßgeblich vom Fertigstellungsjahr des Gebäudes ab. Mit dem 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurden für Neubauten zusätzlich attraktivere Abschreibungsregeln geschaffen.
Lies weiterJetzt handeln: Wie Sie der Reform der Erbschaftsteuer zuvorkommen
Wie Nießbrauch, Familiengesellschaften und Freibeträge heute noch erhebliche Steuervorteile ermöglichen – trotz drohender Reform.
Lies weiterVon Herz zu Steuer: Die Regeln für Spenden im Überblick
Der Dezember ist die Zeit des Gebens und der Solidarität. Viele Menschen nutzen die besinnlichen Wochen, um nicht nur Familie und Freunde zu bedenken, sondern auch Projekte zu unterstützen, die unsere Welt ein Stück besser machen. Spenden können Leben retten, bedrohte Tiere schützen, Kunst und Kultur bewahren und Initiativen fördern, die sich für den Klimaschutz einsetzen. Jede Spende – ob groß oder klein – trägt dazu bei, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Damit Ihre Unterstützung nicht nur dem guten Zweck dient, sondern auch steuerlich anerkannt wird, sollten Sie die wichtigsten Regeln kennen.
Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Arten von Spenden es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Spende optimal gestalten.
Lies weiterSteueränderungen 2026: Mehr Netto, weniger Bürokratie
Neues Jahr, neue Regeln – und diesmal nicht nur für gute Vorsätze. Ab dem 1. Januar 2026 dreht der Fiskus an einigen Stellschrauben: Weniger Bürokratie, mehr Entlastung und ein paar echte Vorteile für Pendler, Rentner und Gastronomen. Wir zeigen, was sich ändert, wo Sie sparen können– verständlich und praxisnah:
Lies weiterMit dem Staat sanieren: Wie Sie Ihre energetische Modernisierung steuerlich absetzen
Wer sein Haus energetisch saniert, kann nicht nur Heizkosten sparen und das Klima schützen – sondern auch Steuern. Der Staat belohnt bestimmte Maßnahmen mit einer direkten Steuerermäßigung. § 35c Einkommensteuergesetz (EstG) macht das möglich. Doch wie funktioniert das genau? Wer profitiert davon? Und wie unterscheidet sich das von anderen Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)?
Lies weiterOmas Häuschen & die böse Erbschaftssteuer
Der Traum vom Eigenheim kann sich nach dem Tod eines Angehörigen schnell in eine steuerliche Herausforderung verwandeln. Wer eine Immobilie erbt, muss nicht nur an die emotionale Belastung denken, sondern auch an steuerliche Fallstricke. Mit kluger Planung lassen sich hohe Kosten vermeiden – und Streit in der Familie verhindern.
Lies weiterFinanzamt beteiligt sich am Frühjahrsputz
STEUERTIPP. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Teil I.
Steuerpflichtige können in der Einkommensteuererklärung Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bis
zu einer bestimmten Höhe direkt von der Steuerschuld abziehen.
Welche Aufwendungen sind begünstigt?
Unter die begünstigten Aufwendungen des § 35a EStG fallen folgende Leistungen:
• Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs).
• Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem privaten Haushalt, sondern durch fremde Dienstleister erbracht werden (zum Beispiel Reinigung der Wohnung, Gartenpflege, Winterdienst, etc.).
• Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt.
Die absetzbaren Aufwendungen für Beschäftigungsverhältnisse umfassen den gezahlten Bruttoarbeitslohn inklusive Lohnnebenkosten.
Die absetzbaren Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassen die in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Arbeitskosten, Maschinenkosten und Fahrtkosten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Bis zu welcher Höhe sind meine Aufwendungen begünstigt?
Die Steuerersparnis beträgt jährlich 20 Prozent der jeweils angefallenen Aufwendungen. Hier gelten jedoch Höchstgrenzen: Für geringfügige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind maximal 510 Euro (20 Prozent von 2.550 Euro) steuerlich begünstigt. Für sozialversicherungspflichtige haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt der maximale Abzugsbetrag 4.000 Euro (20 Prozent von 20.000 Euro). Die Handwerkerleistungen sind höchstens mit 1.200 Euro (20 Prozent von 6.000 Euro) absetzbar.
Was muss ich beachten?
Sie müssen beispielsweise geeignete Nachweise zu den Aufwendungen vorweisen können. Dies ist bei einer geringfügigen Beschäftigung im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens eine Bescheinigung der
Mini-Job-Zentrale. Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen oder geringfügige Beschäftigungen, ohne Haushaltsscheckverfahren, können beispielsweise durch eine Kopie der elektronischen
Lohnsteuerbescheinigung nachgewiesen werden. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen oder haushaltsnahen Handwerkerleistungen müssen die begünstigten Aufwendungen durch entsprechende Rechnungen nachgewiesen werden.
Weitere Voraussetzungen (zum Beispiel Inhalt der Rechnung/Art der Zahlung) folgen in Teil II …




