Skip to content

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz

STEUERTIPP. Weitere Entlastungen vom Staat.

Während die Corona-Pandemie sich nun hoffentlich auf das Ende zubewegt, hat das Bundesministerium für Finanzen am 3. Februar 2022 den Referentenentwurf für ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht. Hierdurch sollen, wie bei den bisherigen Corona-Steuerhilfegesetzen, wirtschaftliche und soziale Maßnahmen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgefedert werden. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick zu einer Auswahl der geplanten Maßnahmen:

Steuererklärungsfristen
Die Abgabefristen für Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen wird um weitere drei Monate verlängert. In diesem Zuge sollen auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert werden. Geplant sind folgende Abgabefristen:
Für beratene Fälle
• Veranlagungszeitraum (VZ) 2020: bis 31. August 2022
• VZ 2021: bis 30. Juni 2023
• VZ 2022: bis 30. April 2024
Für nicht beratene Fälle
• VZ 2020: bis 31. Oktober 2021
• VZ 2021: bis 30. September 2022
• VZ 2022: bis 31. August 2023

Investitionsfristen bei Investitionsabzugsbeträgen Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die eigentlich in 2022 auslaufen würden, sollen um ein weiteres Jahr verlängert
werden. Hinweis: Ebenfalls sollen die steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Homeoffice-Pauschale
Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Grundsätzlich greift die Homeoffice-Pauschale, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder
auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer verzichtet wird. In diesem Fall können Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem sie ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsuchen, für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von fünf Euro abziehen. Der maximale Betrag ist jedoch auf 600 Euro pro Jahr gedeckelt.

Corona-Bonus für Pflegekräfte
Vom Arbeitgeber aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen an in bestimmten Einrichtungen – insbesondere Krankenhäusern – tätige Arbeitnehmer gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise sollen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei gestellt werden. Ferner sind beispielsweise noch weitere Maßnahmen zur verbesserten Verlustverrechnung, die Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld geplant.

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Sprechen Sie uns gerne an!

10-Jahresfrist bei Immobilien in Gefahr!?

Der Verkauf von Immobilien im Privatvermögen ist nach einer zehnjährigen Haltefrist steuerfrei. Diese Regelung steht jedoch zunehmend im Fokus politischer Diskussionen. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht sogar die Abschaffung vor. Dabei handelt es sich aber nur um den Vorschlag einer Oppositionsfraktion.

Weiterlesen »

Soll ich mit meinen Kindern eine Immobilie kaufen?

Viele Eltern überlegen, Immobilienvermögen frühzeitig auf ihre Kinder zu übertragen – nicht zuletzt wegen der attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen. Denn bei der Schenkungsteuer gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil und Kind, der alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Auf den ersten Blick erscheint es daher sinnvoll, minderjährige Kinder bereits beim Immobilienkauf als Miteigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen und ihnen anteilig Mieteinnahmen zuzuordnen. Doch dieser Ansatz ist rechtlich anspruchsvoll und birgt einige Risiken.

Weiterlesen »

Die 15‑%-Grenze bei Immobilien für die Vermietung

Viele Vermieter erwerben Immobilien gezielt mit Sanierungsbedarf, um sie anschließend attraktiver zu vermieten. Steuerlich liegt hier jedoch eine der größten Fallstricke: Überschreiten die Renovierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf die 15-Prozent-Grenze, verliert der Vermieter den sofortigen Werbungskostenabzug. Die Folge eines solchen Werbungskostenabzugs ist ein erheblicher Liquiditätsnachteil, da die Kosten nicht sofort steuermindernd wirken, sondern nur über Jahre abgeschrieben werden dürfen. Diese Regelung ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG verankert und wird von der Finanzverwaltung streng angewendet.

Weiterlesen »

Vermieten und Steuern sparen (Teil 2)

Wer Immobilien vermietet, hat viele Möglichkeiten, seine Steuerlast zu senken. Entscheidend ist, die geltenden Regeln zu Werbungskosten, Modernisierungen, Verlusten und besonderen steuerlichen Situationen richtig zu nutzen. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Punkte – kurz und knapp– und wo Vermieter 2026 besondere Gestaltungsspielräume haben.

Weiterlesen »

Steuern sparen mit der Vermietung: Abschreibungen und Abzugsmöglichkeiten für Vermieter (Teil 1)

Wer eine Immobilie vermietet, erzielt Einkünfte, die grundsätzlich zu versteuern sind. Gleichzeitig eröffnet das Steuerrecht Vermietern zahlreiche Möglichkeiten, Kosten rund um das Mietobjekt abzusetzen. Besonders wirkungsvoll sind dabei die Gebäudeabschreibungen, die über viele Jahre hinweg die Steuerlast mindern. Wie hoch diese Abschreibungen ausfallen dürfen, hängt maßgeblich vom Fertigstellungsjahr des Gebäudes ab. Mit dem 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurden für Neubauten zusätzlich attraktivere Abschreibungsregeln geschaffen.

Weiterlesen »