Skip to content

Omas Häuschen & die böse Erbschaftssteuer

Der Traum vom Eigenheim kann sich nach dem Tod eines Angehörigen schnell in eine steuerliche Herausforderung verwandeln. Wer eine Immobilie erbt, muss nicht nur an die emotionale Belastung denken, sondern auch an steuerliche Fallstricke. Mit kluger Planung lassen sich hohe Kosten vermeiden – und Streit in der Familie verhindern.

Geerbte Immobilien: Frühzeitig planen, Steuern sparen, Familienfrieden sichern

Der Traum vom Eigenheim kann sich nach dem Tod eines Angehörigen schnell in eine steuerliche Herausforderung verwandeln. Wer eine Immobilie erbt, muss nicht nur an die emotionale Belastung denken, sondern auch an steuerliche Fallstricke. Mit kluger Planung lassen sich hohe Kosten vermeiden – und Streit in der Familie verhindern.

Wann bleibt das Eigenheim steuerfrei?

Das geerbte Familienheim bleibt unter bestimmten Bedingungen steuerfrei:

Wichtig: Die Steuerfreiheit entfällt, wenn das Haus innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet wird.

Wann bleibt das Eigenheim steuerfrei?

Ja – aber es kommt auf den Wert der Immobilie und die Freibeträge an:

Erbe
Freibetrag
Steuerklasse
Steuersatz (je nach Wert)
Kinder
400.000 €
I
7 – 30 %
Enkel (wenn Kind verstorben)
200.000 €
I
7 – 30 %
Geschwister, Neffen/Nichten
20.000 €
II
15 – 43 %
Lebensgefährten (nicht verheiratet)
20.000 €
III
30 – 50 %

Beispiel: Erbt ein Kind ein Haus im Wert von 600.000 €, sind 200.000 € steuerpflichtig. Je nach Steuersatz können hier schnell fünfstellige Beträge fällig werden.

Was droht Angehörigen oder Unverheirateten?

Nicht verheiratete Partner und entfernte Verwandte haben deutlich geringere Freibeträge und höhere Steuersätze. Das kann zu existenziellen Problemen führen – etwa, wenn der Lebensgefährte das gemeinsame Zuhause verliert, weil er die Steuer nicht zahlen kann.

Tipp: Eine rechtzeitige Schenkung oder ein Testament mit Nießbrauch kann helfen, die Steuerlast zu senken und den Verbleib in der Immobilie zu sichern.

Wie sollten sich Schenkende absichern?

Wer zu Lebzeiten sein Haus verschenkt, kann Steuern sparen – muss aber klug vorgehen, um in jedem Fall die eigene Altersvorsorge abzusichern:

Wann wird ein Nießbrauch empfohlen?

Nießbrauch ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Die Immobilie verschenkt wird, aber der Schenkende weiterhin darin wohnen oder Miete beziehen möchte.
  • Die Steuerlast reduziert werden soll, da der Wert der Immobilie durch den Nießbrauch sinkt.
  • Der Familienfrieden gewahrt bleiben soll, weil klare Nutzungsrechte bestehen.

Wer sollte sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern?

Ein lebenslanges Wohnrecht ist ideal für:

  • Eltern, die ihr Haus an Kinder übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten.
  • Unverheiratete Partner, die rechtlich nicht abgesichert sind.
  • Senioren, die ihre Immobilie frühzeitig übertragen, aber nicht ausziehen wollen.

Achtung: Das Wohnrecht muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Fazit

Geerbte Immobilien sind ein Geschenk – aber auch eine steuerliche Herausforderung. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch den Familienfrieden sichern. Ob durch Schenkung, Nießbrauch oder Wohnrecht: Es lohnt sich, rechtzeitig mit Experten zu sprechen und individuelle Lösungen zu finden.

Unsere kostenlose Checkliste

Unsere Checkliste „Immobilien erben oder verschenken – klug planen“ zeigt Ihnen, worauf es wirklich ankommt: Von steuerlichen Freibeträgen über Nießbrauchmodelle bis hin zu Wohnrechten. Unsere Checkliste steht Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Sprechen Sie uns gerne an!

Vermieten und Steuern sparen (2)

Wer Immobilien vermietet, hat viele Möglichkeiten, seine Steuerlast zu senken. Entscheidend ist, die geltenden Regeln zu Werbungskosten, Modernisierungen, Verlusten und besonderen steuerlichen Situationen richtig zu nutzen. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Punkte – kurz und knapp– und wo Vermieter 2026 besondere Gestaltungsspielräume haben.

Weiterlesen »

Steuern sparen mit der Vermietung: Abschreibungen und Abzugsmöglichkeiten für Vermieter (Teil1)

Wer eine Immobilie vermietet, erzielt Einkünfte, die grundsätzlich zu versteuern sind. Gleichzeitig eröffnet das Steuerrecht Vermietern zahlreiche Möglichkeiten, Kosten rund um das Mietobjekt abzusetzen. Besonders wirkungsvoll sind dabei die Gebäudeabschreibungen, die über viele Jahre hinweg die Steuerlast mindern. Wie hoch diese Abschreibungen ausfallen dürfen, hängt maßgeblich vom Fertigstellungsjahr des Gebäudes ab. Mit dem 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurden für Neubauten zusätzlich attraktivere Abschreibungsregeln geschaffen.

Weiterlesen »

Von Herz zu Steuer: Die Regeln für Spenden im Überblick

Der Dezember ist die Zeit des Gebens und der Solidarität. Viele Menschen nutzen die besinnlichen Wochen, um nicht nur Familie und Freunde zu bedenken, sondern auch Projekte zu unterstützen, die unsere Welt ein Stück besser machen. Spenden können Leben retten, bedrohte Tiere schützen, Kunst und Kultur bewahren und Initiativen fördern, die sich für den Klimaschutz einsetzen. Jede Spende – ob groß oder klein – trägt dazu bei, dass Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Damit Ihre Unterstützung nicht nur dem guten Zweck dient, sondern auch steuerlich anerkannt wird, sollten Sie die wichtigsten Regeln kennen.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Arten von Spenden es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Spende optimal gestalten.

Weiterlesen »

Steueränderungen 2026: Mehr Netto, weniger Bürokratie

Neues Jahr, neue Regeln – und diesmal nicht nur für gute Vorsätze. Ab dem 1. Januar 2026 dreht der Fiskus an einigen Stellschrauben: Weniger Bürokratie, mehr Entlastung und ein paar echte Vorteile für Pendler, Rentner und Gastronomen. Wir zeigen, was sich ändert, wo Sie sparen können– verständlich und praxisnah:

Weiterlesen »

Direktkontakt

BERGISCH GLADBACH

Odenthaler Str. 213-215
51467 Bergisch Gladbach
Telefon: +49 2202 933030

KÖLN

Aachener Str. 340-346
50933 Köln
Telefon: +49 221 403036