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Omas Häuschen & die böse Erbschaftssteuer

Der Traum vom Eigenheim kann sich nach dem Tod eines Angehörigen schnell in eine steuerliche Herausforderung verwandeln. Wer eine Immobilie erbt, muss nicht nur an die emotionale Belastung denken, sondern auch an steuerliche Fallstricke. Mit kluger Planung lassen sich hohe Kosten vermeiden – und Streit in der Familie verhindern.

Geerbte Immobilien: Frühzeitig planen, Steuern sparen, Familienfrieden sichern

Der Traum vom Eigenheim kann sich nach dem Tod eines Angehörigen schnell in eine steuerliche Herausforderung verwandeln. Wer eine Immobilie erbt, muss nicht nur an die emotionale Belastung denken, sondern auch an steuerliche Fallstricke. Mit kluger Planung lassen sich hohe Kosten vermeiden – und Streit in der Familie verhindern.

Wann bleibt das Eigenheim steuerfrei?

Das geerbte Familienheim bleibt unter bestimmten Bedingungen steuerfrei:

Wichtig: Die Steuerfreiheit entfällt, wenn das Haus innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft oder vermietet wird.

Wann bleibt das Eigenheim steuerfrei?

Ja – aber es kommt auf den Wert der Immobilie und die Freibeträge an:

Erbe
Freibetrag
Steuerklasse
Steuersatz (je nach Wert)
Kinder
400.000 €
I
7 – 30 %
Enkel (wenn Kind verstorben)
200.000 €
I
7 – 30 %
Geschwister, Neffen/Nichten
20.000 €
II
15 – 43 %
Lebensgefährten (nicht verheiratet)
20.000 €
III
30 – 50 %

Beispiel: Erbt ein Kind ein Haus im Wert von 600.000 €, sind 200.000 € steuerpflichtig. Je nach Steuersatz können hier schnell fünfstellige Beträge fällig werden.

Was droht Angehörigen oder Unverheirateten?

Nicht verheiratete Partner und entfernte Verwandte haben deutlich geringere Freibeträge und höhere Steuersätze. Das kann zu existenziellen Problemen führen – etwa, wenn der Lebensgefährte das gemeinsame Zuhause verliert, weil er die Steuer nicht zahlen kann.

Tipp: Eine rechtzeitige Schenkung oder ein Testament mit Nießbrauch kann helfen, die Steuerlast zu senken und den Verbleib in der Immobilie zu sichern.

Wie sollten sich Schenkende absichern?

Wer zu Lebzeiten sein Haus verschenkt, kann Steuern sparen – muss aber klug vorgehen, um in jedem Fall die eigene Altersvorsorge abzusichern:

Wann wird ein Nießbrauch empfohlen?

Nießbrauch ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Die Immobilie verschenkt wird, aber der Schenkende weiterhin darin wohnen oder Miete beziehen möchte.
  • Die Steuerlast reduziert werden soll, da der Wert der Immobilie durch den Nießbrauch sinkt.
  • Der Familienfrieden gewahrt bleiben soll, weil klare Nutzungsrechte bestehen.

Wer sollte sich ein lebenslanges Wohnrecht sichern?

Ein lebenslanges Wohnrecht ist ideal für:

  • Eltern, die ihr Haus an Kinder übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten.
  • Unverheiratete Partner, die rechtlich nicht abgesichert sind.
  • Senioren, die ihre Immobilie frühzeitig übertragen, aber nicht ausziehen wollen.

Achtung: Das Wohnrecht muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Fazit

Geerbte Immobilien sind ein Geschenk – aber auch eine steuerliche Herausforderung. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur Steuern sparen, sondern auch den Familienfrieden sichern. Ob durch Schenkung, Nießbrauch oder Wohnrecht: Es lohnt sich, rechtzeitig mit Experten zu sprechen und individuelle Lösungen zu finden.

Unsere kostenlose Checkliste

Unsere Checkliste „Immobilien erben oder verschenken – klug planen“ zeigt Ihnen, worauf es wirklich ankommt: Von steuerlichen Freibeträgen über Nießbrauchmodelle bis hin zu Wohnrechten. Unsere Checkliste steht Ihnen hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Sprechen Sie uns gerne an!

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